Auto-Führerschein
Selbstständigkeitfür jeden
Ob als Schritt zu mehr Selbstständigkeit in jungen Jahren, aus Notwendigkeit oder einfach nur aus der Freude am Fahren heraus – einen PKW-Führerschein zu besitzen, ist unbestreitbar praktisch. Seit jeher steht er für mehr Mobilität, Unabhängigkeit und Freiheit. Dabei ist er für Jung und Alt gleichermaßen geeignet.
Was auch immer Ihre Gründe sind – wir bilden Sie aus und bringen Sie sicher auf die Straße!
Ihre Ausbildung auf dem modernsten Stand
Bei der Fahrschule Sponer in Bad Vilbel profitieren Sie nicht nur von neuwertigen Fahrzeugen, Sie genießen zusätzlich viele weitere Benefits:
Mit unserem Fahrsimulator gewöhnen wir vor allem unsichere Schüler/innen ans Fahren, bevor es in den realen Verkehr geht. So können Sie auf Wunsch in aller Ruhe in einem sicheren Umfeld erste Eindrücke gewinnen.
Auch im Theorieunterricht setzen wir auf neue Technologien und Lernmethoden, die Ihnen das Bestehen der Prüfung erleichtern.
Alle Führerscheinklassen auf einen Blick
Klasse B (B17)
Kraftfahrzeuge / PKW
Mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- Auch begleitetes Fahren (B17)
Klasse B 197
Kraftfahrzeuge / PKW
Mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- Prüfung im Kraftfahrzeug mit Automatik ohne Beschränkung für das Führen von Schaltwagen
- Auch begleitetes Fahren (B17)
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
- Einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg sowie
- Zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 7.000 kg
- Praktische Prüfung erforderlich
Klasse B96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
- Einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg sowie
- Zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
- Keine Prüfung notwendig
Klasse B Automatik
Kraftfahrzeuge nur mit Automatikgetriebe
- Mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- Durch die Schulung von mindestens 10 Fahrstunden kann diese Beschränkung ohne Prüfung aufgehoben werden!
Neue Regelung B197
- Mindestens 10 Stunden à 45 Minuten mit Schaltgetriebe
- Eine 15-minütige Testfahrt mit Schaltgetriebe
- Keine Automatikbeschränkung, d.h. man darf Schalt- und Automatikfahrzeuge fahren.
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