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FAQHäufige Fragen

Fragen und Antworten rund um den Führerschein

Zur Fahrschule

Das kommt darauf an, wie viele zeitliche Möglichkeiten jemand für Übungsfahrten zur Verfügung hat. Naturgemäß sind am Abend deutlich weniger Fahrstundentermine frei als am Vormittag oder frühen Nachmittag. Je nachdem kann die Ausbildungszeit zwischen 8 und 16 Wochen +/- dauern. Maßgebliche Faktoren für die Ausbildungsdauer sind die frühzeitige und vollständige Abgabe der Antragsunterlagen sowie das aktive Lernen und Üben im Theoriebereich.

In unseren Kompaktkursen schließen Sie Ihre theoretische und praktische Ausbildung innerhalb verkürzter Zeit ab. Je nach Kursmodell absolvieren Sie ihre praktische Prüfung entweder nach vier, sechs, acht oder zwölf Wochen. Die theoretische Prüfung findet nach der Hälfte des Kurses statt. In unseren vierwöchigen Kompaktkursen betreut ein Fahrlehrer maximal 6 Fahrschüler /innen um zu gewährleisten, dass nahezu täglich Fahrstundentermine bis zur Prüfung in der 5 Woche zur Verfügung stehen. Ähnlich erfolgt die Aufteilung in den anderen Kursmodellen. Bereits bei der Anmeldung werden alle Fahrstundentermine abgesprochen und soweit möglich dem möglichen individuellen Zeitfenster der Fahrschüler angepasst.  

Da wir nur begrenzte Kapazitäten im Unterrichtsraum haben und wir für alle eine unangenehme Überfüllung vermeiden möchten, bitten wir um frühzeitige Buchung eines Theorieplatzes.

Z. Zt. fahren wir mit drei Fahrlehrenden, gegen Jahresende 2023 werden wir voraussichtlich auf insgesamt fünf Fahrlehrer/innen aufstocken.

Grundsätzlich ja, allerdings kann es passieren, dass die gewünschte Person zeitweise keine freien Termine anbieten kann. Insofern wäre es angebracht, eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Fahrlehrerauswahl zu haben.

Bereits ab dem 50er Rollerführerschein AM (mit 15J) bis hin zum großen Motorradführerschein schreibt der Gesetzgeber folgende Ausrüstungsgegenstände vor:

  1. Sturzhelm
  2. Handschuhe
  3. Motorradjacke mit Protektoren
  4. Motorradhose mit Protektoren
  5. Motorradschuhe mit dem entsprechenden Prüfzeichen

Diese Ausrüstungsgegenstände müssen sich Fahrschüler/innen vor Beginn der praktischen Ausbildung in passender Form besorgen. Ohne diese Ausrüstung ist die Teilnahme verboten, eine Prüfung unmöglich.

Zu Führerscheinarten und Weiterbildungen

Wer die Klasse A1 oder A2 besitzt, kann nach 2 Jahren von A1 auf A2 oder von A2 auf A aufsteigen. Hierzu werden weder Theorieunterricht noch Sonderfahrten benötigt. Es erfolgt nur eine praktische Prüfung. Die Kosten belaufen sich regulär auf unter 1.000,00 EUR.

Ohne Theorie- und Praxisprüfung kann man sich den Zusatz B96 in den Führerschein eintragen lassen. Man ist dann berechtigt, eine Fahrzeugkombination (Auto + Anhänger) bis zu einer Gesamtmasse von 4250 Kg zu fahren. Mit diesem Zusatz dürfen Sie die meisten Wohnwagen und zumindest leichtere Pferdeanhänger ziehen. Der Zusatz B96 ist eine kosten- und zeitliche Alternative zum BE-Führerschein. Die Dauer der Ausbildung beträgt i. d. R. einen Tag, ihre Kosten belaufen sich zurzeit auf 450,00 EUR pauschal. Eine behördliche Antragsstellung ist nicht nötig!

Mit dem BE-Führerschein darf man Fahrzeugkombinationen (Auto + Anhänger) bis zu einer Gesamtmasse von 7000 kg fahren. Hierzu muss ein Fahrerlaubnisantrag mit Sehtest und ggf. Erste-Hilfe-Kurs bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Es findet nur eine praktische Prüfung statt. Neben Übungsstunden für das Rangieren rückwärts um die Ecke und diverser Fahrmanöver fallen 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt und 1 Nachtfahrt an. Je nach persönlichen Fähigkeiten liegen die Kosten zwischen 800,00 EUR und 1.500,00 EUR.

Wer mindestens seit 5 Jahren den PKW-Führerschein besitzt, kann sich in den Führerschein den Zusatz „B196“ eintragen lassen. Hierzu müssen in der Fahrschule 4 Lektionen Motorradtheorieunterricht sowie mindestens 5 Doppelfahrstunden (10 Fahrstunden) absolviert werden. In Theorie und Praxis wird der sachgerechte Umgang mit einem 125er Moped bzw. Vespa-Roller vermittelt. Nach erfolgreichem Abschluss wird vom Fahrlehrenden ohne weitere Prüfung eine Bescheinigung ausgestellt, mit der sich diese Kennziffer in den Führerschein eintragen lässt.

Dieser Zusatz im Führerschein ermöglicht es, seine Führerscheinprüfung auf einem Automatikauto zu absolvieren und trotzdem später Schaltwagen fahren zu dürfen. Hierzu müssen Sie während der Führerscheinausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen absolvieren und in einer 15-Minuten-Testfahrt dem Fahrlehrer zeigen, dass Sie das Kuppeln und Schalten beherrschen. Ist dies der Fall, können Sie die restliche Ausbildung auf einem Automatikauto fortführen und auch die Führerscheinprüfung in einem Automatikauto ablegen.

Zu weiteren Seminaren und Aufbaukursen

Die gesetzlich vorgeschriebenen BKF-Module führen wir in der Regel alle 4 Wochen, jeweils 1 Modul samstags durch. Gerne passen wir uns ab mindestens 6 Teilnehmenden hinsichtlich der Ausbildungstage individuellen und Firmeninteressen an. Die Module können auch auf 2 Tage aufgeteilt werden. Das heißt. Freitag Spätnachmittag Teil 1 und am Folgesamstag Nachmittag Teil 2. Hier agieren wir flexibel.

Vorbereitungs-Seminare führen wir nach Absprache terminlich in der Regel quartalsmäßig durch.

Es gibt viele Gründe, weshalb jemand sich einer MPU unterziehen muss. Alkohol, Drogen oder zu viele Punkte in Flensburg sind einige Beispiele. Um erfolgreich eine MPU überstehen zu können, beraten wir Sie im Vorfeld und analysieren mit Ihnen gemeinsam die Hintergründe, weshalb Sie daran teilnehmen müssen. In Einzelgesprächen bereiten wir Sie professionell auf die MPU vor, damit diese mit Erfolg verläuft. Wichtig ist, dass Sie im Falle von Alkohol- oder Drogendelikten unmittelbar nach dem Ertapptwerden unverzüglich Kontakt mit uns aufnehmen, um später nicht mit unnötiger Verzögerung erst zu einer MPU gehen können.

Diese Seminare führen wir nach Bedarf durch, die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6, die maximale Teilnehmerzahl 12 Personen. Deshalb ist es wichtig, sich frühestmöglich verbindlich anzumelden. Die Frist zur Abgabe der Seminarbescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde beträgt in der Regel 3 Monate. Mit ihrem Ablauf wird die Fahrerlaubnis bis zur einer Teilnahme am Kurs eingezogen.

Die Seminare müssen frühzeitig durch die Fahrschule namentlich dem Regierungspräsidium sowie der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden. Jedes davon besteht aus 4 Sitzungen a 135 Minuten sowie einer sogenannten Beobachtungsfahrt. Solange keine 6 Personen angemeldet sind, kann kein verbindlicher Kurstermin festgelegt werden. Die Anzahlung bei Anmeldung beträgt 100,00 EUR und verfällt bei Nichtteilnahme vollständig.

Diese Seminare führen wir als Einzelseminare terminlich individuell auf Teilnehmende abgestimmt durch. Es besteht aus 2 Sitzungen zu je 90 Minuten sowie 2 weitere von je 75 Minuten bei einem Verkehrspsychologen. Die Kosten belaufen sich in der Fahrschule zurzeit auf 380,00 EUR, beim Verkehrspsychologen 310,00 EUR. Durch die Teilnahme wird 1 Punkt gutgeschrieben, wobei sie nur in Abständen von 5 Jahren möglich. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung in der Fahrschule muss mindestens eine Woche, zwischen denen des Verkehrspsychologen 3 Wochen liegen.

Sie wollen beruflich ins LKW-Gewerbe einsteigen oder sich in diesem Bereich weiter- bzw. fortbilden? Unter bestimmten Voraussetzungen können die Weiterbildungen mit Bildungsgutscheinen von den Agenturen oder Jobcentern finanziert werden. Unsere zertifizierten Maßnahmen werden von Spezialistinnen und Spezialisten in unserer Fahrschule nahegebracht. Selbstverständlich finden Sie unsere Weiterbildungsangebote mit allen erforderlichen Einzelheiten auch im KursNet unter www.kursnet.arbeitsagentur.de.

Unterrichts- und Prüfungszeiten

Wir führen den sogenannten Grundunterricht an 7 Werktagen als Blockunterricht durch. Das heißt, jeweils von Montag bis Freitag plus in der Folgewoche Montag und Dienstag jeweils von 18:00 Uhr bis 21:15 Uhr. Pro Abend werden 2 Lektionen unterrichtet.

Zusätzlich führen wir im Motorrad- und LKW-Bereich die sogenannten klassenspezifischen Unterrichte ebenfalls blockweise durch. Motorrad an 2 Abenden mit je 2 Lektionen, klassenspezifische LKW-Unterrichte an 5 oder 7 Abenden.

Theoretische Prüfungen finden meistens an Montagen im Laufe des Tages statt. Auf die Uhrzeit haben wir keinen Einfluss, diese wird uns vom TÜV vorgegeben. Die Prüfzeiten vom TÜV sind zwischen 7:30 Uhr und 15:00 Uhr. Die Anmeldung zu einer theoretischen Prüfung ist IMMER verbindlich, beim Fernbleiben fallen jeweils die vollen Kosten (Vorstellung zur Prüfung + TÜV-Prüfgebühren lt. Preisliste) an. Im Krankheitsfall wird ein Attest mit dem Text: „(…) eine Teilnahme an der Führerscheinprüfung ist nicht möglich (…)“ notwendig.

Praktische Prüfungen finden von Montag bis Freitag im Tagesverlauf statt. Auf Tag und Uhrzeit haben wir keinen Einfluss, diese werden uns vom TÜV vorgegeben. Wir müssen die Prüftermine 3 Wochen im Voraus nach Kalenderwochenangabe buchen. Die Prüfzeiten vom TÜV sind zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr. Die Anmeldung zu einer praktischen Prüfung ist IMMER verbindlich und muss 2 Wochen vorher erfolgen. Beim Fernbleiben fallen jeweils die vollen Kosten (Vorstellung zur Prüfung + TÜV-Prüfgebühren lt. Preisliste) an. Im Krankheitsfall wird ein Attest mit dem Text: „(…) eine Teilnahme an der Führerscheinprüfung ist nicht möglich (…)“ notwendig. Klausuren oder Ähnliches sind kein Grund für das Fernbleiben von der Prüfung, in diesem Fall werden die Kosten für die Prüfung immer zur Zahlung fällig.

Sechs Monate vor Erreichen des erforderlichen Alters kann man mit der Ausbildung beginnen.

Die theoretische Prüfung kann drei Monate, die praktische einen Monat vor Erreichen des erforderlichen Alters absolviert werden.

Sobald in der Lern App eine Prüfungsreife von 70 % angezeigt wird

Das ist in der Regel unproblematisch und geht, sofern wir Kapazitäten frei haben, auch relativ spontan. Bei einem Wechsel benötigen wir von der alten Fahrschule den sogenannten „Ausbildungsnachweis“ und die sogenannte Rücklaufnummer, sofern schon vorhanden. Bei einem Fahrschulwechsel kümmern wir uns um die Ummeldung beim zuständigen TÜV. Allerdings sollte es einem bewusst sein, dass hierbei Kosten (halbe Grundbetrag) anfallen.

Das ist bei den Fahrerlaubnisbehörden unterschiedlich. Für Antragstellende aus dem Raum Bad Vilbel / Karben dauert es in der Regel bis zu 4 Wochen. Für Antragstellende aus FFM, HG, Hanau, OF etc. können bis zu 8 Wochen vergehen. Eine theoretische Prüfung ist erst möglich, wenn der Antrag vollständig bearbeitet wurde und uns der Prüfauftrag vorliegt.

Zu den Kosten

Das hängt von den persönlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten sowie nicht zuletzt von der Ausbildungsdauer ab. Im PKW-Bereich muss man realistisch zwischen 2.800,00 EUR und 3.500,00 EUR rechnen. Selbstverständlich kann der Betrag im Einzelfall deutlich geringer, aber auch erheblich kostenintensiver ausfallen. (siehe auch unter Preisrechner)

Das hängt von den persönlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten sowie nicht zuletzt von der Ausbildungsdauer ab. Im Motorradbereich-Bereich muss man realistisch zwischen 1.800,00 EUR und 2.500,00 EUR +/- rechnen. Selbstverständlich kann der Betrag im Einzelfall deutlich geringer, aber auch erheblich kostenintensiver ausfallen. (siehe auch unter Preisrechner)

Das hängt von den persönlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten und nicht zuletzt von der
Ausbildungsdauer ab. Im 50er Roller-Bereich muss man realistisch zwischen 800,00 EUR
und 1.500,00 EUR rechnen. Selbstverständlich kann der Betrag im Einzelfall deutlich geringer, aber auch erheblich kostenintensiver ausfallen.

Zur Zahlung

Mit der Anmeldung werden die Kosten für die theoretische Ausbildung (Grundbetrag) sowie die für Lehrmittel und bei der Klasse B Schaltwagen für 2 Simulatorstunden fällig. Bei Schüler/innen aus Bad Vilbel / Karben erledigen wir auf Wunsch alle Formalitäten bei der Fahrerlaubnisbehörde in Friedberg. Die Kosten für die Antragstellung werden ebenfalls mit der Anmeldung fällig.

Sie können in der Fahrschule oder im Fahrschulauto gegen Quittung bar sowie mit EC-Karte bezahlen. Am bequemsten ist es, offene Beträge alle 14 Tage per IBAN abbuchen zu lassen. Hierzu bekommen Sie via E-Mail jeweils vorab eine übersichtliche Rechnung.

Zu Fahrstunden

Es kommt darauf an, zu welchen Zeiten jemand fahren kann. Wir sind bemüht, dass Jede/r Fahrschüler/in mindestens 2 Doppelstunden (2 x 90 Min.) pro Woche fahren kann.

Das kommt auf die Vorkenntnisse an. Vorgeschrieben sind bei der Ersterteilung in den Klassen A1, A2, A, B – 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten. Diese sogenannten „Sonderfahrten“ werden erst im letzten Drittel der Führerscheinausbildung durchgeführt. Die Spanne der Übungsfahrten reicht je nach Klasse von 10 bis 30 +/- zusätzlichen Übungsstunden.

Gesetzlich ist die inhaltliche Verzahnung zwischen Theorie und Praxis vorgeschrieben. Wir versuchen dieser Vorschrift weitestgehend gerecht zu werden. Allerdings setzen wir im Interesse aller Fahrschüler/innen voraus, dass sie im Theoriebereich bereits eine Prüfungsreife von mindestens 70 % erreicht haben. Wir möchten damit sicherstellen, dass Fahrstundentermine nicht unnötig von Fahranfängerinnen und Fahranfängern blockiert werden, die nicht aktiv im theoretischen Teil lernen und somit zwangsläufig nicht in absehbarer Zeit an einer praktischen Prüfung teilnehmen könnten.

Zu Anträgen und Formularen

  1. Fahrerlaubnisantrag vom Bürgerbüro beglaubigt
  2. Biometrisches Passbild
  3. Erste-Hilfe-Kurs von mindestens 9 Stunden (Kann auch ein älterer sein)
  4. Sehtest (vom Optiker genügt)
  5. Personalausweis
  1. Fahrerlaubnisantrag vom Bürgerbüro beglaubigt
  2. Biometrisches Passbild
  3. Erste-Hilfe-Kurs von mindestens 9 Stunden (Kann auch ein älterer sein)
  4. Sehtest (vom Optiker genügt)
  5. Für jede Begleitperson ein Begleiter-Formular
  6. Eine Zusammenfassung der begleitenden Personen
  7. Kopie Vorder- und Rückseite der Führerscheine der Begleitpersonen
  8. Personalausweis. Schüler aus Frankfurt müssen zusätzlich die Originale der Führerscheine jedes Begleitenden vorlegen.
  1. Fahrerlaubnisantrag vom Bürgerbüro beglaubigt
  2. Biometrisches Passbild
  3. Erste-Hilfe-Kurs von mindestens 9 Stunden (Kann auch ein älterer sein)
  4. Augengutachten,
  5. Ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand
  1. Fahrerlaubnisantrag vom Bürgerbüro beglaubigt
  2. Biometrisches Passbild
  3. Erste-Hilfe-Kurs von mindestens 9 Stunden (Kann auch ein älterer sein)
  4. Augengutachten
  5. Ärztliches Gutachten über Gesundheitszustand
  1. Fahrerlaubnisantrag vom Bürgerbüro beglaubigt,
  2. Biometrisches Passbild
  3. Erste-Hilfe-Kurs von mindestens 9 Stunden (Kann auch ein älterer sein)
  4. Sehtest (vom Optiker genügt)
  5. Personalausweis
  1. Fahrerlaubnisantrag vom Bürgerbüro beglaubigt
  2. Biometrisches Passbild
  3. Erste-Hilfe-Kurs von mindestens 9 Stunden (Kann auch ein älterer sein)
  4. Sehtest (vom Optiker genügt)
  5. Personalausweis
  1. Fahrerlaubnisantrag vom Bürgerbüro beglaubigt
  2. Biometrisches Passbild
  3. * Erste-Hilfe-Kurs von mindestens 9 Stunden (Kann auch ein älterer sein)
  4. Sehtest (vom Optiker genügt)
  5. Personalausweis

* Nur wenn bei der Ersterteilung kein Erste-Hilfe-Kurs von 9 Stunden abgegeben wurde. Regulär hat man früher Kurse für „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ über 8 Stunden absolviert, diese reichen heute nicht mehr aus und müssen deshalb mit einem aktuellen Erste-Hilfe-Kurs von 9 Stunden erneuert werden.

Weitere Fragen

Es handelt sich dabei um eine berufsbegleitende Führerscheinweiterbildung, die von der Agentur für Arbeit finanziert werden kann. Wenn Sie sich beruflich weiterqualifizieren möchten und für den optimalen Einsatz bei Ihrem Arbeitgeber die Fahrerlaubnis für spezifische Fahrzeugklassen (LKW C1, C1E, C, CE, BE) benötigen, können die Weiterbildungskosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat gefördert werden. Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten eine 100-prozentige Förderung der Weiterbildung, die Lohnkostenfortzahlung wird mit 75 % bezuschusst. Gerne beraten wir sie oder Ihren Arbeitgeber über diese Möglichkeit.

Infovideos zur Antragsstellung

Erstantrag Bad Homburg

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Erweiterung Bad Homburg

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Erstantrag Frankfurt

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Erweiterung Frankfurt

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Erstantrag Friedberg

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Erstantrag MKK

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