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Geförderte Weiterbildung berufsbegleitendQualifizierungs­chancengesetz:

Wenn man sich beruflich weiterqualifizieren möchte und für den optimalen Einsatz bei seinem Arbeitgeber die Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeugklassen (z.B. BE ab 18 Jahren, C1, C1E ab 18 Jahren, C/CE ab 21 Jahren) ggf. Grundqualifikationen IHK benötigt, kann diese Weiterbildungskosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat gefördert werden. Mit dem Qualifizierungschancengesetz hat der Staat bessere Fördermöglichkeiten für Unternehmen geschaffen, die Sie als Arbeitnehmer beruflich weiterbringen. So kann z.B. ein Mitarbeiter, der für seine Zuverlässigkeit bekannt ist, zum qualifizierten LKW-Fahrer im Unternehmen aufsteigen. Auf diese Art und Weise ist das für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Win-Win-Situation.

Die Vorteile für Sie

  • Sie sichern sich Ihren Arbeitsplatz.
  •  Sie erweitern Ihren Einsatzbereich und Ihre Aufgabengebiete.
  • Sie werden flexibler für Ihren Arbeitgeber.
  • Sie haben keine Kosten für die Qualifizierung.
  • Sie erhalten volle Lohnfortzahlung während der Ausbildung.

Wie hoch sind die Zuschüsse?:

Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt einen Teil der Weiterbildung und gewährt zusätzlich Lohnkostenzuschüsse.

Weitere Vorteile für Ihren Arbeitgeber 

  • Keine bzw. geringe Kosten für die Qualifizierung.
  • Bewährtes, bekanntes Personal, das sich top qualifiziert.
  • Größere Einsatzbereiche und neue Einsatzmöglichkeiten für die Mitarbeiter.
  • Geringer finanzieller Aufwand u.a. durch Lohnzuschuss.
  • Motivierte Mitarbeiter durch lukratives Benefiz.
  • Mehr Verbundenheit zum Unternehmen des Mitarbeiters durch Anerkennung und Wertschätzung
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Die wichtigsten Mitarbeiter/innen fahren die größten Dienstwagen!

Jetzt Berufskraftfahrer/in werden

Geförderte Weiterbildungen in unserer Fahrschule

Werde bei uns Held/in der Straße mit unseren zertifizierten Führerscheinweiterbildungen.